Gesetzliche Grenzwerte können im jeweiligen Verfahren eine Rolle spielen. Sie ersetzen aber keine individuelle Prüfung der Fahreignung und können sich ändern.
Für die Einordnung werden die konkrete Fragestellung, die Akte und dein nachvollziehbares Verhalten im Gesamtzusammenhang betrachtet. Ein einzelner Wert ist dabei keine vollständige Antwort.