Wann eine Straftat zur MPU führen kann
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 11 Absatz 3 FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, um Zweifel an deiner Eignung zu klären. Für Straftaten nennt die Vorschrift vor allem diese Anlässe:
- eine erhebliche Straftat oder mehrere Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (Nr. 5),
- eine erhebliche Straftat oder Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die Tat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde (Nr. 6 und 7),
- die Neuerteilung, wenn die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder die Entziehung auf einem dieser Gründe beruhte (Nr. 9).
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Nicht jede Straftat führt automatisch zur MPU – und eine Tat ohne direkten Verkehrsbezug kann trotzdem relevant sein, wenn sie Fragen zur Kraftfahreignung aufwirft.
Gerichtliche Entziehung, Sperre und Neuerteilung
Entzieht ein Strafgericht die Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), legt es zugleich eine Sperre fest: In dieser Zeit darf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Sperre beträgt sechs Monate bis fünf Jahre, in Ausnahmefällen auch für immer; war in den drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre angeordnet, mindestens ein Jahr (§ 69a StGB).
Das Gericht kann die Sperre vorzeitig aufheben, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass du nicht mehr ungeeignet bist – frühestens nach drei Monaten, im Wiederholungsfall nach einem Jahr (§ 69a Absatz 7 StGB). Das Ende der Sperre bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis automatisch zurückkommt: Sie muss neu beantragt werden, und die Behörde kann dabei ein Gutachten verlangen.
Was im Schreiben der Führerscheinstelle steht
Ordnet die Behörde eine MPU an, legt sie fest, welche Fragen zu deiner Eignung geklärt werden sollen, nennt die Gründe für ihre Zweifel und eine Frist, und weist darauf hin, dass du die an die Begutachtungsstelle übersandten Unterlagen einsehen kannst (§ 11 Absatz 6 FeV). Die Begutachtungsstelle beauftragst du selbst.
Wichtig: Wird das Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt, darf die Behörde auf fehlende Eignung schließen (§ 11 Absatz 8 FeV). Die genaue Fragestellung aus dem Schreiben bestimmt, worauf sich die Vorbereitung konzentrieren muss.
Welche Straftaten führen häufig zur MPU?
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (wiederholt)
- Verkehrsgefährdung, illegale Rennen
- Weitere Straftaten mit Bezug zur Fahreignung
Was prüft der Gutachter bei einer Straftat-MPU?
- Charakterliche Eignung und Verantwortungsübernahme
- Rechtstreue und Haltung gegenüber Regeln
- Impulskontrolle in Konflikt- und Stresssituationen
- Einsicht in die eigenen Anteile statt Schuldverschiebung
- Konkrete, gelebte Veränderung im Alltag
Typische Fehler im Straftat-Fall
- Die Tat kleinreden („so schlimm war das doch nicht")
- Auf Andere zeigen statt eigene Verantwortung benennen
- Laufende oder offene Verfahren ignorieren
- Keine konkreten Strategien für ähnliche Auslöser-Situationen haben
- Nur Reue zeigen, ohne nachvollziehbare Veränderung im Verhalten
Rechtsgrundlagen
- § 11 FeV – Eignung, Anordnung eines Gutachtens, Frist
- § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 69a StGB – Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
Wortlaut geprüft am 26.09.2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.